Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BefE-DV · Befreiungserklärungs-Durchführungsverordnung

§ 1 BefE-DVVerfahren

In forceOfficial text

(1) Diese Verordnung trifft nähere Regelungen für die elektronische Übertragung von Daten der digitalen Befreiungserklärung an das zuständige Finanzamt.

(2) Die elektronische Übermittlung der Daten hat nach der FinanzOnline-Verordnung 2006, (FonV 2006), BGBl. II Nr. 97/2006 , in der jeweils geltenden Fassung, im Verfahren FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen. Die Übermittlung ist nur zulässig im Weg der Datenstromübermittlung und im Weg eines Webservices.