§ 1 Genehmigung der Begründung von Vorbelast
Der Bundesminister/die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister/der Bundesministerin für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 41.02.02 (Schiene) der Untergliederung 41 Vorbelastungen betreffend Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen mit der ÖBB-PV AG hinsichtlich der Finanzjahre 2024 bis 2034 in der Höhe von bis zu 15.332 Millionen Euro zu begründen.
Cited by
- Genehmigung der Begründung von Vorbelast § 3
- Genehmigung der Begründung von Vorbelast § 3
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