Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Kosmetik-Fußpflege-Ausbildungsordnung · Kosmetik-Fußpflege-Ausbildungsordnung

§ 7 Kosmetik-Fußpflege-AusbildungsordnungGegenstand Wirtschaftsrechnen

Lehrabschlussprüfung

In forceOfficial text

(1) Die Prüfung hat zwei einfache kompetenzorientierte Kalkulationen von Leistungen (zB Behandlungen) nach Angabe zu umfassen.

(2) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 30 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 40 Minuten zu beenden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2025-01-01