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Berechnung des Anteils von Energie aus e · Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023

§ 9 Berechnung des Anteils von Energie aus eKontinuität, Periodizität, Referenzzeitraum

In forceOfficial text

Die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen gemäß dieser Verordnung ist einmal jährlich bis zum 15. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres über das vorangegangene Kalenderjahr, einschließlich des Berichtsjahrs 2022 zu erstellen.