Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Luftverkehrsabkommen (Vereinigte Arabisc · Luftverkehrsabkommen (Vereinigte Arabische Emirate)

§ 17 Luftverkehrsabkommen (Vereinigte ArabiscBEREITSTELLUNG VON STATISTIKEN

ARTIKEL 17

In forceOfficial text

Die Luftfahrtbehörden einer Vertragspartei übermitteln den Luftfahrtbehörden der anderen Vertragspartei auf deren Ersuchen zu Informationszwecken Statistiken über den im Gebiet der anderen Vertragspartei aufgenommenen und abgefertigten Verkehr, vorbehaltlich der Gesetze und sonstigen Vorschriften der jeweiligen Vertragspartei.