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Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweg · Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

§ 1 Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweg

In forceOfficial text

Der Bundesminister für Finanzen wird zur Veräußerung nachstehenden unbeweglichen Bundesvermögens zum Verkaufspreis in Höhe von 47,7 Mio. Euro ermächtigt, wobei eine Veräußerung an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (FN 34897w) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Bundesimmobiliengesetz ( BGBl. I Nr. 141/2000 , zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 96/2018 ) zur Befriedigung des Raumbedarfs des Bundes zu erfolgen hat.

Bundesland:

EZ:

Grundstücksnummer(n):

KG:

W

2700

.992/2

01305 Meidling