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Abkommen über die Errichtung des Interna · Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts

§ 4 Abkommen über die Errichtung des InternaUnterzeichnung

Artikel IV Artikel römisch vier

In forceOfficial text

Dieses Abkommen liegt für alle Staaten und zwischenstaatliche Organisationen am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf. Der Zeitraum für die Unterzeichnung beträgt zwei Jahre ab dem 28. Oktober 1996, sofern er nicht vor seinem Ablauf vom Depositär auf Antrag des Kuratoriums des Instituts verlängert wird.