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Metalldesign-Ausbildungsordnung · Metalldesign-Ausbildungsordnung

§ 8 Metalldesign-AusbildungsordnungGegenstand „Planung, Design und Konstruktion“

Lehrabschlussprüfung

In forceOfficial text

(1) Die zur Prüfung antretende Person hat einen Entwurf (Skizze oder Zeichnung) eines Werkstückes aus dem Bereich Gravur, Gürtlerei oder Metalldrückerei nach Kundenvorgaben zu erstellen.

(2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:

1. fachliche Richtigkeit,

2. Vollständigkeit der Aufgabenlösung.

(3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 60 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2026-01-01