KIG 2025 · Kommunalinvestitionsgesetz 2025
§ 1 KIG 2025Ziel und Zweck
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität zu unterstützen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden eine Finanzzuweisung.
Amendment history
- In Kraft seit 2025-07-01