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Beförderungsvertrag im internationalen S · Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – Zusatzprotokoll

§ 10 Beförderungsvertrag im internationalen SAußerkrafttreten

Artikel 10

In forceOfficial text

Sinkt durch Kündigungen die Anzahl der Vertragsparteien nach Inkrafttreten dieses Protokolls auf weniger als fünf, so tritt das, Protokoll mit dem Tag außer Kraft, an dem die letzte dieser Kündigungen wirksam wird. Es tritt auch mit dem Tag außer Kraft, an dem das Übereinkommen außer Kraft tritt.