MAV 2024 · Militärauszeichnungsverordnung 2024
§ 4 MAV 2024Übergangsbestimmung
Die nach der bis zum Ablauf des 30. September 2024 geltenden Rechtslage beschafften Kleinodien dürfen weiterhin ausgegeben werden.
MAV 2024 · Militärauszeichnungsverordnung 2024
Die nach der bis zum Ablauf des 30. September 2024 geltenden Rechtslage beschafften Kleinodien dürfen weiterhin ausgegeben werden.