Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

DAC-Verordnung „Kamptal“ · DAC-Verordnung „Kamptal“

§ 9 DAC-Verordnung „Kamptal“

In forceOfficial text

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die DAC-Verordnung „Kamptal“, BGBl. II Nr. 273/2017 , außer Kraft. Weine bis einschließlich des Jahrgangs 2023 dürfen weiterhin unter Einhaltung der bislang geltenden bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden.