§ 3 Abkommen über die Verbindung der österreArtikel 3
Die Umsetzung dieses Abkommens bewirkt keine Änderung des Verlaufs der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze.
Die Umsetzung dieses Abkommens bewirkt keine Änderung des Verlaufs der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze.