Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Vegetarische Kulinarik-Ausbildungsordnun · Vegetarische Kulinarik-Ausbildungsordnung

§ 1 Vegetarische Kulinarik-AusbildungsordnunLehrberuf Fachkraft für vegetarische Kulinarik

In forceOfficial text

(1) Der Lehrberuf Fachkraft für vegetarische Kulinarik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.

(2) Die Ausbildung im Lehrberuf Fachkraft für vegetarische Kulinarik kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 begonnen werden.

(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen.