Vegetarische Kulinarik-Ausbildungsordnun · Vegetarische Kulinarik-Ausbildungsordnung
§ 5 Vegetarische Kulinarik-AusbildungsordnunTheoretische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die Prüfung besteht aus den Gegenständen „Fachkunde“ und „Betriebsorganisation“ und hat schriftlich zu erfolgen.
Amendment history
- In Kraft seit 2026-01-01