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Frauenförderungsplan für das Bundesminis · Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen

§ 4 Frauenförderungsplan für das BundesminisZielvorgaben

Maßnahmen

In forceOfficial text

( 1) Für §§ 2 und 3 gilt: Der Frauenanteil ist – unter Berücksichtigung möglicher Nachbesetzungen – tendenziell zu erhöhen. Als Ziel des Finanzressorts sind die nachfolgenden Werte anzustreben, die nach den Kennzahlen gemäß Anlage 1 zu erheben sind.

Frauenanteil 31. Dezember 2023:

Frauenanteil 31. Dezember 2027:

von 0 %

auf 10 %

bis 10 %

auf 20 %

bis 25 %

auf 35 %

bis 35 %

auf 50 %

(2) Das Controlling der Zielerreichungsgrade des Frauenanteils erfolgt – aufgrund der Bestrebungen um eine Vereinheitlichung der Kennzahlen und Zielwertvorgaben – über die im Konsolidierungspfad des Personalplans 2023 hinterlegten Kennzahlendefinition.