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Recyclinggips-Verordnung · Recyclinggips-Verordnung

§ 3 Recyclinggips-VerordnungBegriffsbestimmungen

In forceOfficial text

Im Sinne dieser Verordnung ist bzw. sind

1. Calciumsulfatestrichabfälle: Abfälle von Estrichen, deren Bindemittel aus Calciumsulfathalbhydrat oder aus wasserfreiem natürlichem oder synthetischem Calciumsulfat (Anhydrit) bestehen;

2. Deklaration: die in den Aufzeichnungen dokumentierte Zuordnung eines Gipsabfalls zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung als Produkt auf Basis eines gültigen Beurteilungsnachweises;

3. Feldprobe: eine Probe, aus der die Laborprobe für die nachfolgende Untersuchung hergestellt wird;

4. Gipsabfälle: Gipsplattenabfälle und andere Gipsabfälle (zB Gipsformen aus der keramischen Industrie, Stuckgips), die der Abfallart mit der SN (Schlüsselnummer) 31438 gemäß der Abfallverzeichnisverordnung 2020, BGBl. II Nr. 409/2020 , zugeordnet sind, ausgenommen Tunnelausbruchmaterial und Calciumsulfatestrichabfälle;

5. Gipsplattenabfälle: Abfälle von Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten), imprägnierten Gipsplatten, imprägnierten Gips-Wandbauplatten, imprägnierten Gips-Feuerschutzplatten und imprägnierten Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten), Abfälle von Gipsfaserplatten;

6. Laborprobe: eine Probe, die nach Aufbereitung, Verjüngung und erforderlichenfalls Konservierung aus der Feldprobe erhalten und für die Laboruntersuchung verwendet wird;

7. Los: Menge eines Abfalls, die für die Entnahme einer Stichprobe für die Überprüfung der Qualitätsanforderungen vorgesehen ist;

8. qualifizierte Stichprobe: eine Probe, die aus mehreren Stichproben besteht und die einem Los zugeordnet werden kann;

9. Recyclinggips (RC-Gips): ein aus aufbereitetem Gipsabfall hergestellter Baustoff gemäß EU-Bauprodukte-Verordnung, der das Ende der Abfalleigenschaft gemäß dieser Verordnung erreicht hat und als Ersatz für Naturgips verwendet werden kann;

10. Rückstellprobe: ein aliquoter Anteil der Feldprobe, der für allfällige Kontrolluntersuchungen aufbewahrt wird und

11. Stichprobe: eine Probe, die an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt gezogen wird; eine Stichprobe wird nicht einzeln untersucht, sondern mit anderen Stichproben zu einer qualifizierten Stichprobe zusammengefasst.