Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehren · Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke

§ 1 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehren

In forceOfficial text

Die Meldung der Entgegennahme von Ehrengeschenken hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen, die weiteren Veranlassungen gemäß § 2 sind unverzüglich zu treffen.