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Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildu · Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung

§ 1 Maler- und Beschichtungstechnik-AusbilduLehrberuf Maler- und Beschichtungstechnik

In forceOfficial text

(1) Der Lehrberuf Maler- und Beschichtungstechnik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen.