Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildu · Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung
§ 5 Maler- und Beschichtungstechnik-AusbilduTheoretische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Fachtechnologie“ und „Fachzeichnen“ und hat schriftlich zu erfolgen.
Amendment history
- In Kraft seit 2026-07-01