Frauenförderungsplan BMFWF 2025 · Frauenförderungsplan BMFWF 2025
§ 20 Frauenförderungsplan BMFWF 2025Zusammensetzung von Kommissionen
4. Abschnitt Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
Personalverantwortliche und Vorgesetzte haben Frauen, die die Mitarbeit in Kommissionen und Beiräten anstreben, zu unterstützen und zu fördern. Es ist darauf zu achten, dass in den in den Dienstvorschriften vorgesehenen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien nach Möglichkeit Frauen entsprechend vertreten sind, insbesondere auch als Vorsitzende und Mitglieder mit Stimmrecht.