§ 14 Durchführungsübereinkommen zum ÜbereinkoBenutzerhandbücher
Artikel 14
Die Benutzerhandbücher enthalten weitere administrative und technische Einzelheiten, die für einen effizienten und effektiven Datenaustausch erforderlich sind.
Artikel 14
Die Benutzerhandbücher enthalten weitere administrative und technische Einzelheiten, die für einen effizienten und effektiven Datenaustausch erforderlich sind.