RKEG · Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz
§ 1 RKEGKompetenzdeckung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung sowie Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in jenen Angelegenheiten Bundessache, hinsichtlich deren das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 , etwas anderes bestimmt. Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden.