§ 0 RID – Multilaterale Vereinbarung RID 4/2
Multilaterale Vereinbarung RID 4/2025 gemäß 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
StF: BGBl. III Nr. 163/2025
Die gegenständliche Vereinbarung wurde von Österreich am 10. September 2025 und von Ungarn am 25. September 2025 unterzeichnet.