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Festsetzung des Mindestlohntarifs für Ha · Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich

§ 8 Festsetzung des Mindestlohntarifs für HaFahrtkosten und andere Aufwendungen

Abschnitt I Abschnitt römisch eins Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

(1) Sämtliche Wegzeiten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung notwendig sind, sind mit Ausnahme der täglichen Wegstrecke vom Wohnort zum Dienstort und zurück, als Arbeitszeiten zu bezahlen und die tarifgünstigsten Fahrtkosten zu vergüten.

(2) Wird die Erreichbarkeit der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers durch ein Mobiltelefon vereinbart, so ist der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer entweder ein Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen oder sind ihr bzw. ihm die Aufwendungen zu ersetzen.