§ 6 Festsetzung des Mindestlohntarifs für diTief- und Palettengaragen
M 3/2025/XXVI/99/3
Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen, einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz-)fläche monatlich ein Entgelt in der in § 2 Abs. 1 Z 2 des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 2/2025/XXVI/99/2, festgesetzten Höhe.