§ 3 Festsetzung des Mindestlohntarifs für diFreizeiteinrichtungen
M 9/2025/XXVI/99/9
(1) Für die Betreuung von Terrassenbädern, Hallenbädern und Saunen gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und unter Zugrundelegung eines Stundenlohnes von 19,47 € zu errechnen ist.
(2) Für unbedingt notwendige Betreuung und Pflege, die auftragsgemäß an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden muss, gebührt ein Zuschlag von 100%.
(3) Für die Betreuung von Hobbyräumen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und unter Zugrundelegung eines Stundenlohnes von 13,40 € zu errechnen ist.
(4) Wird von der Betreuerin bzw. vom Betreuer ein Inkasso für die Benützung der Einrichtungen durchgeführt, so gebührt außerdem ein Entgelt von 5% der einkassierten Summe.
Cited by
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 7
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 7
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 8
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 7
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 7
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 7
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- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 8