NEHG-DV · NEHG-Durchführungsverordnung
§ 19 NEHG-DVReinvestition
5. Abschnitt Entlastungsmaßnahmenteilnehmer
zum Bezugszeitraum vgl. § 29
Wird die Reinvestition gemäß § 26 Abs. 9 NEHG 2022 nicht oder nur teilweise innerhalb der gesetzten Frist nachgewiesen, so ist der Entlastungsbetrag im Ausmaß der prozentuellen Nichterfüllung der Reinvestitionsverpflichtung anteilig zurückzuzahlen.