FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 80 FGV 2025Befüllung von Druckgefäßen
8. Hauptstück Zusätzliche Bestimmungen für Abfüllanlagen
Für das Befüllen von Druckgefäßen mit Flüssiggas gelten die Bestimmungen der VBV 2011, soweit die gegenständliche Verordnung nicht Zusätzliches vorsieht.