Verpackungsabgrenzungsverordnung · Verpackungsabgrenzungsverordnung
§ 1 VerpackungsabgrenzungsverordnungZiel
Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung einer einheitlichen Abgrenzung zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Verpflichteten für die Verpackungssammlung und -verwertung zu vermeiden.