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LF-Hitze-V · Land- und forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung

§ 7 LF-Hitze-VInformation und Unterweisung

In forceOfficial text

Die Information und Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 195 und § 197 LAG hat sich jedenfalls zu beziehen auf:

1. potenzielle Gefahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Hitze und natürlicher UV-Strahlung ausgehen,

2. Erkennen von hitzebedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen,

3. Zugang zur aktuellen Hitzewarnung und zum aktuellen UV-Index sowie Bedeutung der Informationen,

4. Schutzmaßnahmen gegen Hitze und natürliche UV-Strahlung und

5. Möglichkeit einer Untersuchung nach § 6 Abs. 1 Z 7 der Land- und forstwirtschaftlichen Gesundheitsüberwachungsverordnung – LF-VGÜ, BGBl. II Nr. 54/2024 .