Grundausbildungsverordnung – BMB · Grundausbildungsverordnung – BMB
§ 6 Grundausbildungsverordnung – BMBAusbildungsformen
Die allgemeine sowie die fachspezifische Ausbildung sind je nach Zielen, Inhalten und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als
1. Kurse,
2. betreutes Selbststudium mit Lernbehelfen,
3. eigenständige schriftliche Arbeit,
4. E-Learning,
5. Kombination der in Z 1 bis 4 genannten Ausbildungsformen oder
6. in einer anderen geeigneten Form
zu gestalten.