Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach de · Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2026

§ 1 Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach de

In forceOfficial text

Die Betragsgrenze für das Jahr 2026 gemäß Art. 4 Abs. 5 der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999 , für Vorhaben des Bundes, die in Höhe von 0,1 vT der Ertragsanteile aller Länder und Gemeinden gemäß dem Bundesvoranschlag 2026 festzusetzen ist, beträgt 3 589 890 Euro.