Frauenförderungsplan des Rechnungshofes · Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
§ 3 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
1. Abschnitt Darstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2025)
Die geschlechterspezifische Besetzung der Leitungsfunktionen und höheren Funktionen im Rechnungshof stellt sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 wie folgt dar:
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von 4 Sektionsleitungen : 3 Frauen (Frauenanteil: 75 % ), 1 Mann
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von 4 besetzten Sektionsleitung-Stellvertretungen : 2 Frauen ( 50 % ), 2 Männer
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von 2 Bereichsleitungen : 1 Frau (50 %), 1 Mann ( 50 % )
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von 30 besetzten Abteilungsleitungen : 10 Frauen ( 33,3 % ), 20 Männer
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von 29 besetzten Abteilungsleitung-Stellvertretungen : 11 Frauen ( 37,9 % ), 18 Männer
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von einer besetzten Stabsstellenleitung : 1 Frau ( 100 % )
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von einer Leitung des Büros der Präsidentin: 1 Mann (0 %)
Die Zielvorgaben des Frauenförderungsplans 2024/2025 (§ 12 in BGBl. II Nr. 119/2024 ) konnten zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei den Stellvertretungen der Abteilungsleitungen nahezu erreicht werden.
Bei den Abteilungsleitungen ging der Frauenanteil von 37,5 % zum 31.12.2023 um 4,2 Prozentpunkte auf 33,3 % zum 31.12.2025 zurück, so dass der Zielwert von 40 % laut Frauenförderungsplan 2024/2025 nicht erreicht werden konnte. Zuvor gab es hier leichte Steigerungen auf 38,2 % (2021). Für die erst mit einer Reorganisation im Jahr 2023 geschaffenen Leitungsfunktionen (Bereichsleitung, Stabsstellenleitung, Leitung Büro) hatte der Frauenförderungsplan 2024/2025 noch keine Vorgaben enthalten.
Funktion
Ist
zum Stichtag 31.12.2023
Ziel
laut FFP 2024/2025
Ist
zum Stichtag 31.12.2025
Anteil der Frauen in %
Sektionsleitung
60
- 1
75
Sektionsleitung-Stellvertretung
50
- 1
50
Abteilungsleitung
37,5
40
33,3
Abteilungsleitung-Stellvertretung
35,3
38
37,9
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1 Keine Unterrepräsentation, daher keine Zielvorgabe erforderlich