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Frauenförderungsplan des Rechnungshofes · Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027

§ 9 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes Kommissionen und Arbeitsgruppen

1. Abschnitt Darstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2025)

In forceOfficial text

Bei der Zusammensetzung von Kommissionen zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten hat gemäß § 10 Abs. 1 B-GlBG mindestens eines der vom Dienstgeber zu bestellenden Mitglieder weiblich und mindestens eines männlich zu sein.

Frauen und Männer sind zum Stichtag 31. Dezember 2025 in Kommissionen im Rechnungshof wie folgt vertreten:

–

Aufnahmekommission: 3 Frauen, 2 Männer

–

Leistungsfeststellungskommission: 3 Frauen, 1 Mann

–

Dienstprüfungskommission: 3 Frauen, 5 Männer