RZV · Ratenzahlungs-Verordnung
§ 6 RZVVorzeitige Rückzahlung
Die vorzeitige Rückzahlung ist für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen jederzeit zum Teil oder zur Gänze ohne zusätzliche Kosten möglich.
RZV · Ratenzahlungs-Verordnung
Die vorzeitige Rückzahlung ist für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen jederzeit zum Teil oder zur Gänze ohne zusätzliche Kosten möglich.