Standort-V · Standortverordnung
§ 3 Standort-VBegriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bedeutet „Zuverlässigkeit“ die Erfolgsquote, ausgedrückt in Prozent, die dem Genauigkeitskriterium iSd. § 4 entspricht.
Standort-V · Standortverordnung
Im Sinne dieser Verordnung bedeutet „Zuverlässigkeit“ die Erfolgsquote, ausgedrückt in Prozent, die dem Genauigkeitskriterium iSd. § 4 entspricht.