§ 3 Heimarbeitstarif für die Herstellung odeHeimarbeitszuschlag
H 4/2026/VIII/38/2
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.
H 4/2026/VIII/38/2
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.