AEntG Art. 26Binnenmarkt-Informationssystem
Abschnitt 7 Grenzüberschreitende Durchsetzung
Für die grenzüberschreitende Bearbeitung eingehender und ausgehender Ersuchen verwendet die zentrale Behörde das Binnenmarkt-Informationssystem nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012.