AO Art. 232Wirkung der Verjährung
3. Unterabschnitt Zahlungsverjährung
Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen.
3. Unterabschnitt Zahlungsverjährung
Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen.