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AO · Abgabenordnung

AO Art. 78Beteiligte

1. Unterabschnitt Beteiligung am Verfahren

In forceOfficial text

Beteiligte sind 1.

Antragsteller und Antragsgegner,

2.

diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,

3.

diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat.