AO Art. 8Wohnsitz
Zweiter Abschnitt Steuerliche Begriffsbestimmungen
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Zweiter Abschnitt Steuerliche Begriffsbestimmungen
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.