Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

AsylG · Asylgesetz

AsylG Art. 82Akteneinsicht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Abschnitt 9 Gerichtsverfahren

In forceOfficial text

In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts gewährt. Die Akten können dem bevollmächtigten Rechtsanwalt zur Mitnahme in seine Wohnung oder Geschäftsräume übergeben werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sich das Verfahren dadurch verzögert. Für die Versendung von Akten gilt Satz 2 entsprechend.