Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

AufenthV · Aufenthaltsverordnung

AufenthV Art. 45aGebühren für Expressverfahren

Kapitel 3 Gebühren

In forceOfficial text

Für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels nach § 78 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in eilbedürftigen Fällen (Expressverfahren) ist zu den Gebührentatbeständen nach den §§ 44, 44a, 45 und 45c eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 35 Euro zu erheben.