Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

AutomAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau

AutomAusbV Art. 11Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung

Unterabschnitt 1 Allgemeines

In forceOfficial text

(1) Im Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.

Kundenwünsche zu ermitteln, Maßnahmen zur Kundengewinnung und zur Kundenbindung vorzubereiten und umzusetzen,

2.

den Bedarf an Waren und Ersatzteilen zu ermitteln und nach Verwendungszweck zusammenzustellen,

3.

Kassierungen durchzuführen, Kassenbestände auszulesen und zu dokumentieren und Zahlungsmittel zu prüfen und

4.

Automatenabrechnungen, Kassenabschlüsse und Soll-Ist-Vergleiche durchzuführen.

(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.