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BautechKonAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

BautechKonAusbV Art. 22Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau

Abschnitt 4 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau

In forceOfficial text

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.

„Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“,

2.

„Anwenden des digitalen Informationsmodells“,

3.

„Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ sowie

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.