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BautechKonAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

BautechKonAusbV Art. 31Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau

Abschnitt 5 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau

In forceOfficial text

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.

„Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“,

2.

„Anwenden des digitalen Informationsmodells“,

3.

„Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“ sowie

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.