Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BerVersV · Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BerVersV Art. 14Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Rückversicherungsunternehmen

Abschnitt 3 Formgebundene Erläuterungen

In forceOfficial text

Rückversicherungsunternehmen haben zusätzlich formgebundene Erläuterungen mit Angaben zu den Beiträgen sowie zur Zusammensetzung und Abwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts gemäß Formular F.252.01 zu erstellen.