7. BinSchStrOAbweichV · Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung 7. BinSchStrOAbweichV Art. 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2027 außer Kraft. ← Previous · Art. 3 Contents