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BinSchUO2018Anh III · Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2

BinSchUO2018Anh III Art. 2Allgemeines

Kapitel 2 Allgemeines

In forceOfficial text

1.

Auf Wasserstraßen der Zone 2-See ist ES-TRIN mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden.

2.

Die Bestimmungen aus den Kapiteln 3 bis 9 sind zu erfüllen.

3.

Abweichend von den Nummern 1 und 2 ist auf der Ems unterhalb von Emden bis zur Hafeneinfahrt von Delfzijl für Güterschiffe bei geschlossenen Ladeluken, für Schleppboote und Schubboote der § 1.01 Nummer 1 und 2 anzuwenden.